Frequently Asked Questions (FAQ)

 

Hier finden Sie Antworten auf die meistgestellen Fragen unserer Mitglieder im Zusammenhang mit der Gründung und dem Betrieb einer Tanzschule.

Gründung einer Tanzschule (Businessplan, HR-Eintrag, Rechtsform, Budget)

Weshalb ist ein Businessplan vor Firmengründung sinnvoll?

Ein Businessplan zeigt auf, wie eine Geschäftsidee umgesetzt wird, welche Ressourcen dazu benötigt und welche Ergebnisse wann erwartet werden. Er ist ein unerlässliches Planungsinstrument auch bei der Aufnahme eines allfälligen Kredites. Wichtig ist, dass der Businessplan kurz und präzise formuliert ist. Er erwähnt positive wie auch negative Aspekte und unterscheidet strikt zwischen belegbaren Tatsachen und Plänen, die auf Annahmen basieren.
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Welche Vorteile bringt ein Eintrag im Handelsregister?

Das Handelsregister macht die rechtlichen Verhältnisse von Unternehmen öffentlich und damit auch transparent.
Zudem sind Firmennamen wie folgt geschützt:

  • Einzelfirmen und Kollektivgesellschaften mit Personennamen auf den Ort des Geschäftssitzes
  • Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) auf die ganze Schweiz

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Haftung bei verschiedenen Firmenrechtsformen

  • Einzelfirma: der Inhaber haftet mit dem Privatvermögen.
  • Kollektivgesellschaft: die Gesellschafter haften mit ihrem privaten Vermögen solidarisch
  • GmbH und AG: Haftung mit Gesellschafts- bzw. mit dem Aktienkapital

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Warum soll ich ein Budget erstellen?

Ein Budget bietet einen detaillierten Überblick über Einnahmen sowie Ausgaben und ist somit eine wertvolle Entscheidungsgrundlage. Ein sorgfältig erstelltes Budet macht sichtbar, ob geplante unternehmerische Aktivitäten und Investitionen möglich sind - ein erster Schritt, um Schulden zu vermeiden.

Mietvertrag für Geschäftsräume

Unterscheidet sich ein Mietvertrag für Gewerberäume von einem Mietvertrag für Wohnungen?

Der Geschäftsmietvertrag unterliegt wie auch der Mietvertrag für Wohnraum grundsätzlich den allgemeinen Bestimmungen des Mietrechts (Art. 253 ff. OR), unterscheidet sich jedoch deutlich von den Mietverträgen für Wohnräume. Ein Mietvertrag für Geschäftsräume wird für Räumlichkeiten abgeschlossen, welche gewerblich bzw. für wirtschaftliche Zwecke genutzt werden - z.B. Büro, Restaurant, Tanzschule.
Mehr lesen Mieterinnen- und Mieterverband

Ist Untervermietung grundsätzlich erlaubt?

Ja – denn auch bei einem Mietvertrag für Geschäftsräume gilt der Art. 262 OR. Das bedeutet, dass der Hauptmieter grundsätzlich mit einem Dritten einen Untermietvertrag abschliessen darf. Als Voraussetzung dafür muss jedoch die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden und ein entsprechender Untermietsvertrag, welcher vom Vermieter zu genehmigen ist, abgeschlossen werden.
Mehr lesen Mieterinnen- und Mieterverband

Wieso muss der Mietzweck im Mietvertrag erwähnt sein?

Eine nicht durch den Mietzweck gedeckte Nutzung ist vertragswidrig und kann zu Abmahnungen oder der Kündigung des Mietvertrages führen.

Transparente Informationen auf der Webseite / Search Engine Optimization (SEO)

Wo beginne ich mit der Suchmaschinen Optimierung?

Die SEO-Optimierung beginnt mit einem natürlichen Schreibstil und präzisen Aussagen auf Ihrer Webseite. Verwenden Sie prägnante Stichworte (Hauptkeywords) 5-7-mal auf den Hauptseiten. Auch verwandte Begriffe zu den Stichworten sollten einbezogen werden.
Keywords sind besonders wichtig in Titeln, Untertiteln, Leadtexten bis 300 Worte und auch bei Bildbeschreibungen.
Finden Sie anhand einer Google-Suche heraus, welche ihrer Seiten schlechter platziert sind und starten Sie dort mit der Optimierung Ihrer Webseite. So erhöhen und verbessern Sie auf einfache Weise Ihr Ranking bei der Google-Suche.

Noch mehr Tipps? Hier geht's zum pdf.

Muss ich die Kurskosten auf meiner Webseite publizieren?

Für Interessent:innen ist wichtig, auf Ihrer Webseite kundenrelevante Informationen mühelos zu finden. Dazu gehören ohne jeden Zweifel auch die Kurskosten.

Brauche ich für die Tanzschule Allgemeine Geschäftsbestimmungen (AGB)?

Obwohl für AGB in der Schweiz die gesetzliche Grundlage fehlt, schaffen Sie mit den AGB eine klare Basis für die Vertragsbeziehung mit Ihren Kundinnen und Kunden.
Eine ausführliche Vorlage finden Mitglieder im Member Bereich auf der Webseite der TanzVereinigung Schweiz TVS.

Weshalb ist es ein Vorteil, wenn ich die AGB online stelle?

Damit die AGB überhaupt Bestandteil einre Abmachung mit dem Kunden werden können, muss der Kunde wissen, was die Allgemeinen Geschäftsbestimmungen genau beinhalten. Indem Sie die AGB online stellen, ermöglichen Sie Ihren Kundinnen und Kunden, vor Vertragsabschluss in diese einzusehen. Damit schützen Sie sich und Ihre Kund:innen und schaffen Vertrauen.

Wozu soll ich meine Tanzlehr:innen mit Vor- und Nachnamen auf meiner Webseite bekanntgeben?

Mit Informationen über Ihre Tanzpädagog:innen zeigen Sie Verbindlichkeit gegenüber Kunden und Transparenz gegenüber Geschäftspartnern.

Weshalb soll ich die vollständigen Kontaktdaten und die Erreichbarkeit publizieren (Name, Telefon, Mail)?

Klare Eckdaten für Ihre Erreichbarkeit zu publizieren zeigt Ihre Dienstleistungskompetenz.

Weshalb muss ich die TVS-Mitgliedschaft auf meiner Webseite kommunizieren und auf Kursquittungen vermerken?

Tanzförderungsbeiträge an Ihre Kunden werden durch Versicherer nur vergütet, wenn die TVS-Mitgliedschaft auf Ihrer Webseite sichtbar sowie auf der Quittung   vermerkt ist.
Mit der TVS-Member-Marke «Qualität verbindet», welche Mitgliedern im Memberbereich mit dem Zusatz «Krankenkassen anerkannt» für den Download zur Verfügung steht, vermitteln Sie zwei Kernbotschaften:

Werbung durch aussagekräftiges Mitgliederprofil (Motivation, Bilder, Tanzarten usw.)

Wozu soll ich Persönliches über meine Motivation und Beweggründe als TanzschulleiterIn in meinem Mitgliederprofil auf der TVS-Webseite erzählen?

Die Geschichte der Tanzschule oder der Einblick in Ihre Motivation und Leidenschaft hinterlässt einen persönlichen Eindruck und dient der Kundengewinnung.

Weshalb soll ich Bilder meiner Tanzschule in meinem Mitgliederprofil veröffentlichen?

Ausdrucksstarke Bilder stellen Ihre Tanzschule vor. Sie geben Einblick in Ihre Räumlichkeiten und Ihre Lektionen «in Action». Bilder sagen mehr als 1000 Worte!

Wozu soll ich mein Logo publizieren?

Ihr Logo ist eine Visitenkarte Ihrer Tanzschule. Auch der Wiedererkennungswert ist dabei nicht zu unterschätzen.

Wieso muss ich die Tanzarten, welche ich im Angebot habe, mit den Tanzlehrer:innen verlinken und aktuell halten?

Ob Tanzinteressierte einen Suchbegriff in Volltextsuche auf der Startseite oder bei den Plattformen "Tanzschulen" und "Tanzarten" eingeben, Ihre Schule erscheint im Ergebnis, wenn Ihr Angaben vollständig hinterlegt sind. Gleichermassen funktionnieren die Ergebnisse beim Tanztest.

Die Zuweisung ist zudem für die Vergütung des Tanzförderungsbeitrages an Ihre Kund:innen unerlässlich.

Wozu soll ich meine Veranstaltungen auf der TVS Seite zu publizieren?

Entscheiden Sie sich für den einzigen tanzspezifischen und -übergreifenden Veranstaltungskalender in der Schweiz. Der Kalender ist TVS Mitgliedern exklusiv vorbehalten. Die Veranstaltungen sind mit Keywords aus der Welt des Tanzens erfasst: So finden die Tanzinteressierten auch über die Google-Suche zu Ihrem Anlass.

Sozialversicherungen

Sind auch geringfügige Löhne, d.h. Löhne bis 2‘300 Franken bei Tanzlehrer:innen AHV-pflichtig?

Ja. Tanzlehrer:innen gelten als Kulturschaffende. Der Bundesrat hat beschlossen, die soziale Sicherheit von Kulturschaffenden zu verstärken. Seit 1. Januar 2010 werden auf sämtlichen, auch geringfügigen Löhnen von Kulturschaffenden, AHV/IV/EO-Beiträge erhoben.
Mehr lesen BSV.admin.ch

Gelte ich als Inhaber:in einer Einzelfirma als selbständig erwerbend?

Ob eine versicherte Person im Sinne der AHV selbstständig erwerbend ist, beurteilt die zuständige Zweigstelle der Ausgleichskasse.
Mehr lesen AHV-IV.ch

Ich bin Inhaber einer GmbH. Gelte ich als selbständig erwerbend?

Inhaber einer GmbH sind Unternehmer und gleichzeitig ihre eigenen Angestellten. Für die Sozialversicherungen gelten sie deshalb als unselbstständig Erwerbende.

Besteht eine Pflicht für die berufliche Vorsorge (BVG)?

Ja, sobald der gesetzliche Grenzbetrag (BVG-Eintrittsschwelle), erreicht ist, ab welchem Arbeitnehmende in der beruflichen Vorsorge obligatorisch zu versichern sind. Dieser beträgt im Jahr 2024 CHF 22'050.00.
TVS ist Mitstifterin der Charles Apothéloz-Stiftung CAST, einer Pensionskasse für Kulturschaffende.
Information und Beratung

Versicherungen allgemein (Unfall, Krankentaggeld, Berufshaftpflicht usw.)

Muss ich für meine Mitarbeitenden eine Unfallversicherung abschliessen?

Die Unfallversicherung ist gemäss UVG obligatorisch. Mitarbeitende, welche 8 oder mehr Stunden pro Woche arbeiten, müssen auch gegen Nichtberufsunfall versichert werden.
Mehr lesen SECO

Ist eine Krankentaggeldversicherung obligatorisch?

Nein. Der Abschluss der Krankentaggeldversicherung ist nicht zwingend.
Wenn keine entsprechende Versicherung vorliegt, gilt eine Taggeldentschädigung aufgrund der kantonalen Skala.
Mehr lesen SECO

Bezahlt die Privathaftpflichtversicherung eines selbständig erwerbenden Tanzlehrers im Schadenfall?
 
Eine Privathaftpflichtversicherung ist grundsätzlich für den privaten Bereich gedacht. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für berufliche, betriebliche Bereiche.
Achtung: In der Privathaftpflichtversicherung ist vielfach eine nebenberufliche Tätigkeit mitversichert, allerdings ist diese Deckung in der Regel limitiert.

Welche Schäden deckt eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Versichert ist die Haftpflicht der Versicherten aus den Anlage-, Betriebs-, Produkte- und Umweltrisiken für Personen- und Sachschäden sowie Schadenverhütungskosten. Dabei besteht die Leistung in der Entschädigung begründeter und in der Abwehr unbegründeter Ansprüche, welche an den Versicherten gestellt werden. Diese Grunddeckung kann mit Zusatzdeckungen wie bspw. Schäden an gemieteten, geleasten oder gepachteten Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten (Mieterhaftpflicht) ergänzt werden. Je nach Gesellschaft sind solche Zusatzdeckungen auch zuschlagsfrei in der Grunddeckung mitversichert.

Ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einer Tanzschule mit oder ohne angestellten Tanzlehrer:innen zwingend?

Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist in der Schweiz nicht obligatorisch. Ein Abschluss wird aber unbedingt empfohlen, damit man sich bei einem Schadenfall wie bspw. eine ungerechtfertigte Forderung nicht selber um Streitigkeiten mit Anwälten oder Gerichten kümmern muss.

Kriterien für den Abschluss einer Betriebs-Haftpflichtversicherung

Die Betriebs-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden, für die Sie haftbar gemacht werden. Diese schützt Sie ausserdem vor den finanziellen Konsequenzen von Anlage-, Betriebs-, Produkt- und Umweltrisiken.
Ein Sach- oder Personenschaden kann schnell passieren. Beispiele hierfür könnten sein: Ein Tanzschüler rutscht auf dem vereisten und ungenügend gesalzenen Parkplatz vor dem Tanzstudio aus und verletzt sich dabei oder beim Vortanzen tritt der/die Tanzlehrer:in versehentlich auf die Brille eines Tanzschülers und beschädigt diese. Solche begründeten Ansprüche werden von der Betriebshaftpflicht übernommen.
Ebenso wichtig ist aber die Abwehr von unbegründeten Ansprüchen.

Soll ich meine teuren Spiegel und die technische Ausrüstung versichern?

Diese Frage ist nicht konkret zu beantworten. Stellen Sie eine mögliche Schadenssumme der Versicherungsprämie gegenüber und entscheiden Sie entsprechend.

SUISA-Abgaben

Wieso muss ich für Tanzunterricht SUISA-Abgaben leisten?

SUISA verwaltet die Urheberrechte an musikalischen Werken des Weltrepertoires. Die öffentliche Nutzung von Musik ist entsprechend deren Anwendung entschädigungspflichtig. TVS hat mit SUISA beim Gemeinsamen Tarif L (GT L), welcher für die Musiknutzung im Tanzunterricht angewendet wird, eine Verbandsvereinbarung abgeschlossen. Als Mitglied-Tanzschule profitieren Sie aufgrund dieser Vereinbarung von 30% Rabatt auf SUISA Abgaben / GT L.

Mehrwertsteuerpflicht

Rubrik wird noch überarbeitet!

 

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