Frequently Asked Questions (FAQ) und Tipps
Gründung einer Tanzschule (Businessplan, HR-Eintrag, Rechtsform, Budget)Weshalb ist ein Businessplan vor Firmengründung sinnvoll? Welche Vorteile bringt ein Eintrag im Handelsregister?
Mehr lesen auf dem KMU-Portal des SECO Haftung bei verschiedenen Firmenrechtsformen
Mehr lesen auf dem KMU-Portal des SECO Warum soll ich ein Budget erstellen? |
Mietvertrag für GeschäftsräumeUnterscheidet sich ein Mietvertrag für Gewerberäume von einem Mietvertrag für Wohnungen? Ist Untervermietung grundsätzlich erlaubt? Wieso muss der Mietzweck im Mietvertrag erwähnt sein? |
Klare Informationen auf der Webseite / Search Engine Optimization (SEO)
Wo beginne ich mit der Suchmaschinen Optimierung? Die SEO-Optimierung beginnt mit einem natürlichen Schreibstil und präzisen Aussagen auf Ihrer Webseite. Verwenden Sie prägnante Stichworte (Hauptkeywords) 5-7-mal auf den Hauptseiten. Auch verwandte Begriffe zu den Stichworten sollten einbezogen werden. Muss ich die Kurskosten auf meiner Webseite publizieren? Brauche ich für die Tanzschule Allgemeine Geschäftsbestimmungen (AGB)? Weshalb ist es ein Vorteil, wenn ich die AGB online stelle? Wozu soll ich meine Tanzlehr:innen mit Vor- und Nachnamen auf meiner Webseite bekanntgeben? Weshalb soll ich die vollständigen Kontaktdaten und die Erreichbarkeit publizieren (Name, Telefon, Mail)? Weshalb muss ich die TVS-Mitgliedschaft auf meiner Webseite kommunizieren und auf Kursquittungen vermerken?
|
Werbung durch aussagekräftiges Mitgliederprofil (Motivation, Bilder, Tanzarten usw.)Wozu soll ich Persönliches über meine Motivation und Beweggründe als TanzschulleiterIn in meinem Mitgliederprofil auf der TVS-Webseite erzählen? Weshalb soll ich Bilder meiner Tanzschule in meinem Mitgliederprofil veröffentlichen? Wozu soll ich mein Logo publizieren? Wieso muss ich die Tanzarten, welche ich im Angebot habe, mit den Tanzlehrer:innen verlinken und aktuell halten? Die Zuweisung ist zudem für die Vergütung des Tanzförderungsbeitrages an Ihre Kund:innen unerlässlich. |
SozialversicherungenSind auch geringfügige Löhne, d.h. Löhne bis 2‘300 Franken bei Tanzlehrer:innen AHV-pflichtig? Gelte ich als Inhaber:in einer Einzelfirma als selbständig erwerbend? Ich bin Inhaber einer GmbH. Gelte ich als selbständig erwerbend? Besteht eine Pflicht für die berufliche Vorsorge (BVG)? |
Versicherungen allgemein (Unfall, Krankentaggeld, Berufshaftpflicht usw.)Muss ich für meine Mitarbeitenden eine Unfallversicherung abschliessen? Ist eine Krankentaggeldversicherung obligatorisch? Bezahlt die Privathaftpflichtversicherung eines selbständig erwerbenden Tanzlehrers im Schadenfall? Welche Schäden deckt eine Betriebshaftpflichtversicherung? Ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einer Tanzschule mit oder ohne angestellten Tanzlehrer:innen zwingend? Warum soll ich eine Betriebshaftpflichtversicherung abschliessen Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden, für die Sie haftbar gemacht werden. Darüber hinaus schützt diese Versicherung vor den finanziellen Folgen von Investitions-, Betriebs-, Produkt- und Umweltrisiken. Muss ich meine Spiegel und meine teure technische Ausrüstung versichern? Auf diese Frage gibt es keine konkrete Antwort. Vergleichen Sie eine mögliche Schadenshöhe mit der Versicherungsprämie und entscheiden Sie sich entsprechend. |
LohnwesenWann darf ein Mitarbeiter im Stundenlohn entschädigt werden? Ein Mitarbeitender darf nur im Stundenlohn entschädigt werden, wenn er unregelmässige Einsätze hat, welche die Einstellung im Monatslohn unpraktikabel machen. Muss Angestellten im Stundenlohn ein Ferienzuschlag bezahlt werden? Ja. Eine Ferienentschädigung ist auszurichten, denn dieser darf nicht schlechter gestellt werden als ein Angestellter im Monatslohn. Ist der Ferienzuschlag im Vertrag und in der Lohnabrechnung zu erwähnen? Ja. Diese sind zwingend Im Vertrag, aber auch in der Lohnabrechnung, aufzuführen.
Muss ich an eine Mitarbeitende, welche im Stundenlohn angestellt ist, eine Feiertagsentschädigung ausrichten? Nein, hierfür existiert keine gesetzliche Regelung. Mitarbeitende haben die Ausrichtung eines Feiertagszuschlags angesprochen. Muss dieser ausgerichtet werden? Für alle Arbeitgebenden, welche nicht einem Gesamtarbeitsvertrag GAV angeschlossen sind oder die Entschädigung explizit im Arbeitsvertrag festgelegt ist, gilt: Mit wieviel Feiertagen rechnet man durchschnittlich im Jahr? In praktisch allen Kantonen rechnet man mit durchschnittlich mit 7.5 Tagen im Jahr. Wieviel beträgt der Feiertagszuschlag bei 7.5 Tagen? Der Feiertagszuschlag für 7.5 Tage beträgt 3% des Bruttolohnes. Dieser kommt jedoch nur bei Mitarbeitenden, welche im Stundenlohn angestellt sind, zur Anwendung. Ist der Feiertagszuschlag im Vertrag und in der Lohnabrechnung aufzuführen? Im Vertrag muss der Feiertagszuschlag in Prozenten des Lohns erwähnt werden und in jeder Lohnabrechnung in Prozenten und in Franken aufgeführt sein. |
SUISA-AbgabenWieso muss ich für Tanzunterricht SUISA-Abgaben leisten?SUISA verwaltet die Urheberrechte an musikalischen Werken des Weltrepertoires. Die öffentliche Nutzung von Musik ist entsprechend deren Anwendung entschädigungspflichtig. TVS hat mit SUISA beim Gemeinsamen Tarif L (GT L), welcher für die Musiknutzung im Tanzunterricht angewendet wird, eine Verbandsvereinbarung abgeschlossen. Als Mitglied-Tanzschule profitieren Sie aufgrund dieser Vereinbarung von 30% Rabatt auf SUISA Abgaben / GT L. |
MehrwertsteuerpflichtSind Tanzschulen mehrwertsteuerpflichtig? Grundsätzlich sind Tanzschulen mit einem Gesamtumsatz von mehr als CHF 100 000.- pro Jahr mehrwertsteuerpflichtig. Massgebend für die Berechnung des Gesamtumsatzes sind sämtliche erbrachten Teil-Leistungen, die im Einzelnen mehrwertsteuerpflichtig sind (z.B. Einnahmen aus Tanzkursen und Sachverkäufe im Shop). Welche Leistungen sind von der Mehrwertsteuerpflicht ausgenommen? Gemäss Gesetz sind grundsätzlich alle Leistungen von Organisationen mehrwertsteuerpflichtig, sofern die Umsatzgrenze von 100‘000.-/Jahr erreicht ist. Es gibt jedoch Ausnahmen für Kinder- und Jugendbetreuung sowie für Bildungsangebote. Betreffend die Angebote im Bereich Tanzen lassen das Mehrwertsteuergesetz, die dazugehörige Verordnung und die Steuerpraxis keine allgemeingültigen Aussagen bezüglich Mehrwertsteuerpflicht zu. Ist der Tanzanbieter der Ansicht, sein Angebot sei von der Mehrwertsteuerpflicht ausgenommen, ist dies im Einzelfall mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu klären. Sind Tanzkurse oder Camps für Kinder und Jugendliche von der Steuer ausgenommen? Bei der Kinder- und Jugendbetreuung ist die Wahrscheinlichkeit einer Steuerbefreiung am grössten. Wichtig ist, dass sich das Kursangebot an unbegleitete Kinder und Jugendliche richtet und ohne Eltern oder andere Bezugspersonen stattfindet. Als Jugendliche gelten Personen, welche das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben (bis Ende des Kalenderjahres, in welchem der Jugendliche 18-jährig wird, gilt er als unter 18-jährig). Sind Tanzkurse nicht als Bildungsangebot von der Mehrwertsteuer ausgenommen? Bildungsangebote sind grundsätzlich von der Mehrwertsteuer befreit. Tanzkurse erachtet die Eidgenössische Steuerverwaltung jedoch grossmehrheitlich nicht als klassische, von der Steuer befreite Bildungsangebote. Als Argument führt die Steuerverwaltung an, dass Tanzkurse nicht primär die Wissensvermittlung zum Ziel haben. Sie beruft sich u.a. auf Bundesgerichtsurteile, wonach Ausbildungs- und Unterrichtsleistungen, welche eine sportliche Tätigkeit begleiten oder der Sportanimation zuzurechnen sind, nicht zu den Ausbildungsleistungen zu zählen sind. Entsprechende Bundesgerichtsurteile liegen vor etwa für Stretching-Kurse, Herz-Kreislauf-(Tanz) Trainings, Jazz- und Poledance. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Tanzkurse als «Bildung» gelten? Damit Tanzkurse als Bildungsleistungen qualifiziert werden können und somit von der Mehrwertsteuer befreit sind, müssen sie folgende Kriterien erfüllen: Primäres Ziel des Angebots muss die Wissensvermittlung sein. Dieses Ziel muss auf eine strukturierte, aufbauende Weise verfolgt werden und auf ein bestimmtes Lernziel ausgerichtet sein. Voraussetzungen sind auch regelmässige fachliche Instruktion, Betreuung und Kontrolle der erzielten Fortschritte. Als Beispiel kann hierfür ein Leiterkurs für das Erteilen von Tanzunterricht angeführt werden. Auch hier gilt, dass eine Tanzschule mit einem Angebot, das den beschriebenen Voraussetzungen nahe kommt, die Mehrwertsteuerpflicht im Einzelnen klären muss. |
Tipps & TricksSuchst du noch oder findest du schon? So nutzt du Control F für eine schnelle Keyword-Suche – nicht nur auf unserer Webseite! |
Haben wir Ihre Fragen nicht beantwortet? Zögern Sie nicht uns telefonisch oder per Mail zu kontaktieren. Wir freuen uns Ihnen bei der Klärung ihrer Fragen behilflich zu sein.